|
Prüfungen und Begutachtungen als Zugelassene Überwachungsstelle Wenn Sie eine solche Anlage betreiben, müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zunächst die einzelnen Bereiche Ihres Unternehmens wegen Explosionsgefahren einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Dabei kann DEKRA Sie unterstützen. Potenzielle Bereiche können unter anderem Batterieladestationen sein, kleine Lackierkabinen oder die Arbeit mit Stäuben (eine vielfach unterschätzte Explosionsgefahr). Anlagen in diesen Bereichen müssen zudem wiederkehrend geprüft werden.
Die Leistungen von DEKRA im Überblick DEKRA prüft und begutachtet als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) im Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung für den Explosionsschutz.
Prüfen und Bescheinigen:
Unterstützung bei der Umsetzung der BetrSichV:
Informieren und Ausbilden:
Untersuchen und Prüfen:
Darüber hinaus bietet DEKRA das Begutachten von Explosionsschutzkonzepten für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen bei der
|
|
Kontakt DEKRA EXAM GmbH |
EN 353-1:2002 Die Prozedur zur Neu- bewertung für Betroffene, deren Produkte auf Basis der EN 353-1:2002 zertifiziert wurden, steht. Bitte laden Sie hierzu die offizielle Information der Koordinierungsgruppe der deutschen Prüfstellen hier herunter. Eine Muster- tabelle für die Gefahren- bewertung können Sie ebenfalls dort herunter- laden. Download... |
Standort Essen: Wir sind umgezogen: Seit dem 19. Juli 2010 finden Sie uns in Essen auf der Adlerstraße 29. Mehr... |
Das Verzeichnis der EG-Baumusterprüf- bescheinigungen für Gaswarngeräte mit einer Messfunktion für den Explosionsschutz ist zum 30.06.2010 aktualisiert worden: |