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Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern |
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bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht, zählen zu den Maschinen mit größerem Gefährdungspotential welche im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genannt sind.
Wir prüfen und zertifizieren
- Hubarbeitsbühnen nach EN 280
- Hubtische nach EN 1570
- Hubladebühnen nach EN 1756
- Hängende Personenaufnahmemittel nach EN 1808
- Mastgeführte Kletterbühnen nach EN 1495
- Ladebrücken nach EN 1398
- Hebebühnen im Geltungsbereich des Anhanges IV ohne
- Konformitätsvermutung zu vorhandenen harmonisierten Normen
In Abhängigkeit von dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren werden im Ablauf der Prüfung und Zertifizierung Herstellerdokumente auf die Erfüllung der Anforderungen hin überprüft, dies umfasst im Wesentlichen
- Prüfung des Baumusters auf Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen
- Prüfung auf Konformität mit harmonisierten Normen
- Prüfung der Gefahrenanalyse, Risikobeurteilung und Risikominderung
- Prüfung der Festigkeitsnachweise
- Prüfung der Betriebsanleitung
- Prüfung der CE - Nachweisdokumentation
Für den Fall der Fälle. Sollten für Ihre Maschinen mehrere Europäische Richtlinien gelten, so können wir Ihnen diese Prüf- und Zertifizierleistung aus einer Hand anbieten, dies umfasst im Wesentlichen folgende Europäische Richtlinien
- Maschinen gemäß Richtlinie 2006/42/EG
- Persönliche Schutzausrüstungen gemäß Richtlinie 89/686/EWG
- Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Richtlinie 94/9/EG
- Elektromagnetische Verträglichkeit gemäß Richtlinie 2004/108/EG
Mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergibt sich die Möglichkeit die Konformität einer im Anhang IV genannten Maschine durch das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung zu beschreiben, siehe hierzu
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