| Fahrzeughebebühnen |
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Die wesentlichen Unfallgefahren bei Fahrzeughebebühnen sind das Abstürzen des angehobenen Fahrzeugs, das unbeabsichtigte Absinken der Lastaufnahmemittel sowie das Quetschen zwischen Teilen der Hebebühne und dem Fußboden. Fahrzeughebebühnen zählen zu den Maschinen mit größerem Gefährdungspotential welche im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genannt sind. Wir prüfen und zertifizieren
In Abhängigkeit von dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren werden im Ablauf der Prüfung und Zertifizierung Herstellerdokumente auf die Erfüllung der Anforderungen hin überprüft, dies umfasst im Wesentlichen
Mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergibt sich die Möglichkeit die Konformität einer im Anhang IV genannten Maschine durch das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung zu beschreiben, siehe hierzu |
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