|
Wir prüfen und zertifizieren folgende Bergbaumaschinen nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
- Hydraulischen Schreitausbau, bestehend aus
- Stahlbau (EN 1804-1) - Stempel und Zylinder (EN 1804-2) - hydraulische Ventile und Steuerungen (EN 1804-3) - elektrohydraulische Steuerungen
- LokomotivenBremswagen
- Einschienenhängebahnen
- Schienenflurbahnen
Wir untersuchen Maschinen auch auf Übereinstimmung mit
- Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW
- Hersteller- oder Betreiberspezifikationen. Dazu führen wir
- Funktionstests - Gebrauchseigenschaftstests - Lebensdauertests - Schadensuntersuchungen - Gutachten und - Überprüfungen der Dokumentation durch.
Sollten für Ihre Maschinen mehrere Europäische Richtlinien gelten, so können wir Ihnen diese Prüf- und Zertifizierleistung aus einer Hand anbieten, dies umfasst im Wesentlichen folgende Europäische Richtlinien
- Maschinen gemäß Richtlinie 2006/42/EG
- Persönliche Schutzausrüstungen gemäß Richtlinie 89/686/EWG
- Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Richtlinie 94/9/EG
- Elektromagnetische Verträglichkeit gemäß Richtlinie 2004/108/EG
|