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Umfassende Qualitätssicherung gemäß Anhang X der RL 2006/42/EG |
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Mit Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab dem 29.12.2009 treten im Bereich der Konformitätsbewertungsverfahren zwei wesentliche Änderungen in Kraft
- Das Hinterlegen der technischen Dokumentation bei einer benannten Stelle, wie es in der „alten Maschinenrichtlinie“ 98/37/EG vorgesehen war, entfällt. Gleiches gilt für die Vorlage und Prüfung der technischen Unterlagen auf Normenkonformität bei einer benannten Stelle.
- Das im Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschriebene Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung, wurde neu aufgenommen.
Darstellung der Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen:

Wir verfügen über die erforderliche Erfahrung in der
- Bewertung von Maschinentechnologien und deren technischen Unterlagen
- Auditierung von Qualitätssicherungssystemen
- Festlegung von Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen
Wir sind für folgende Kategorien von Anhang IV Maschinen akkreditiert
- Maschinen für den Einsatz unter Tage:
- Lokomotiven und Bremswagen - Hydraulischer Schreitausbau
- Hebebühnen für Fahrzeuge
- Maschinen zum Heben von Personen > 3m
Wir unterstützen Sie bei der Anpassung Ihres Qualitätssicherungssystems zur Erfüllung der Anforderungen an den Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
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