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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA)

Wo die Gefahren eines Absturzes nicht durch bauliche Maßnahmen verhindert werden können, müssen Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz eingesetzt werden. Diese Ausrüstungen unterliegen hohen sicherheitstechnischen Anforderungen, die europaweit in der Richtlinie 89/686/EWG festgelegt sind. Wir führen als ihr kompetenter Partner die gesetzlich vorgeschriebenen Baumusterprüfungen, Zertifizierungen und Fertigungsüberwachungen durch. Hierdurch ermöglichen wir Ihnen, sicherheitstechnisch einwandfreie und hochwertige Produkte anzubieten, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Als Europäische benannte Stelle mit der Kennnummer 0158 prüfen und zertifizieren wir gemäß der PSA-Richtlinie 89/686/EWG die folgenden Produkte nach den internationalen Regelwerken:

  • Abseilgeräte (EN 341)
  • Anschlageinrichtungen (EN 795)
  • Auffanggurte (EN 361)
  • Haltegurte (EN 358)
  • Sitzgurte (EN 813)
  • Falldämpfer (EN 355)
  • Höhensicherungsgeräte (EN 360)
  • Karabinerhaken (EN 362)
  • Mitlaufende Auffanggeräte (EN 353-2)
  • Rettungsgurte (EN 1498)
  • Rettungshubgeräte (EN 1496)
  • Steigschutzeinrichtungen (EN 353-1)
  • Verbindungsmittel (EN 354)

Auf Wunsch führen wir für Sie auch entwicklungsbegleitende oder qualitätssichernde Prüfungen an Ihren Produkten durch.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, auch für spezielle Einsatzfälle praxisorientierte Prüfmethoden zu erarbeiten und auszuführen.

Wir begleiten Sie bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten und bieten wir Ihnen die Erstellung von Gutachten zu PSA gegen Absturz und die Untersuchung von Unfallgeräten.

 

Kontakt

DEKRA EXAM GmbH
Dirk Wessels
Telefon +49.234.3696-103
dirk.wessels@dekra.com

Anlagensicherheit international

www.chilworthglobal.com

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